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Allgemeine Geschäftsbedingungen - Jena, 01.11.2006

§ 5 Rücktrittsrecht des Auftragnehmers
Für den Fall des wiederholten erfolglosen Lastschrifteinzugs des Rechnungsbetrages sowie der Zusatzkosten nach § 4 ist der Auftragnehmer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Der versandte Gutschein verliert damit seine Gültigkeit.

 

§ 6 Gewährleistung
Der Auftraggeber hat die Richtigkeit der im Gutschein ausgewiesenen Leistungen und Waren in jedem Fall zu prüfen.


Beanstandungen wegen Abweichungen von der Bestellung hat der Besteller innerhalb einer Woche ab Empfang des Gutscheines textlich anzuzeigen. Kommt im Falle einer berechtigten Reklamation eine Ersatzlieferung nicht in Betracht, erstattet der Auftragnehmer dem Besteller die Kosten des Gutscheines durch Rücküberweisung des per Lastschrift eingezogenen Betrages auf dessen Konto. Der Gutschein verliert dann seine Gültigkeit.


§ Umtausch
Ein Umtausch der auf dem Gutschein ausgewiesenen Leistungen und Waren in andere, die von uns angeboten werden, ist jederzeit möglich. Eine Erstattung des Geldbetrages oder die Rückzahlung von Teilbeträgen bei Auswahl geringerwertiger Leistungen und Waren beim Umtausch ist jedoch ausgeschlossen.


§ 10 Datenschutz  
Der Besteller stimmt der Erhebung, Verarbeitung und Nutzung seiner personenbezogenen Daten ausdrücklich zu. Seine beim Auftraggeber gespeicherten Daten werden vertraulich behandelt und lediglich im zur Ausführung seiner Bestellung verwendet. Die Einwilligung in die Speicherung und zweckgerichtete Verarbeitung seiner Daten kann er jederzeit schriftlich oder durch Übersendung einer E-Mail an  infosauna-jena.de widerrufen. In diesem Falle werden seine Daten vollständig in der Datenbank des Bestellers gelöscht.


§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem Kunden einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise unwirksame Regelung soll durch eine Regelung ersetzt werden, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.